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   OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93 (https://dejure.org/1994,9692)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.09.1994 - 1 K 3/93 (https://dejure.org/1994,9692)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. September 1994 - 1 K 3/93 (https://dejure.org/1994,9692)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Gartengrundstück; Grünfläche; Wohngebäude; Getreidemühle; Getreidebegasung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Nach dem Rechtsgedanken von § 109 Abs. 3 Nr. 1 LVwG war auch nicht erforderlich, den Antragstellern als Eigentümern in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 1 Satz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, weil mit der Klarstellung ihrem Begehren entsprochen wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2/87 -, NVwZ 1988, S. 822; Bielenberg in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, § 3 BauGB Rdnr. 70).

    Er hat Festsetzungen nur in einem Maß zu konkretisieren, das für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB) und das dem Gebot einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (§ 1 Abs. 6 BauGB) entspricht (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2/87 -, NVwZ 1988, S. 822/824).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Dieses Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen oder wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 -, BVerwGE 34, S. 301/309; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50/72 -, BVerwGE 45, S. 309/314 f.).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Reine Zielvorstellungen sind auch nach den übrigen Nummern des § 9 Abs. 1 BauGB nicht festsetzbar (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, BRS 50 Nr. 25 = DVBl. 1991, S. 442; Beschl. v. 02.03.1994 - 4 NB 3.94 -).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Die Frage, ob die Feststellung der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplanes im Normenkontrollverfahren auch dann möglich ist, wenn der Antragsteller durch den nichtigen Teil keinen Nachteil erleidet, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Vorlagebeschluß vom 18. Juli 1989 (- 4 N 3/87 -, BVerwGE 82, S. 225/230) bejaht.
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Dieses Gebot gerechter Abwägung ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen oder wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105/66 -, BVerwGE 34, S. 301/309; Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50/72 -, BVerwGE 45, S. 309/314 f.).
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.09.1994 - 1 K 3/93
    Reine Zielvorstellungen sind auch nach den übrigen Nummern des § 9 Abs. 1 BauGB nicht festsetzbar (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, BRS 50 Nr. 25 = DVBl. 1991, S. 442; Beschl. v. 02.03.1994 - 4 NB 3.94 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03

    Abwägung; Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Eingriffsregelung;

    Die Antragsgegnerin hat nicht festgestellt, dass im fraglichen Bereich eine Unterversorgung an Grünflächen und damit ein besonderer Erholungsbedarf besteht (so verhielt es sich dagegen in dem vom OVG Schleswig entschiedenen Fall, Urt. v. 7.9.1994 - 1 K 3/93 - JURIS).
  • VG Köln, 28.07.2021 - 23 L 1332/21

    Freizeitpark auf "Deutzer Werft" darf stattfinden

    Aus der angesichts des uneindeutigen Wortlauts heranzuziehenden Begründung des Bebauungsplanes, vgl. OVG NRW, Urteil vom 26. Juni 2017 - 2 D 70/16.NE - und OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. September 1994 - 1 K 3/93 -, beide juris, ist der Schluss zu ziehen, dass der Satzungsgeber mit der Formulierung eine Beschränkung auf ein Frühjahrs- und ein Herbst-Volksfest bestimmen wollte.
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